Arbeitssicherheit und Gesundheitsprävention Fachgerechte und kompetente sicherheitstechnische Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz sowie der berufsgenossenschaftlichen DGUV Vorschrift 2.
Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit:
Beratung zur Unfallverhütung und Unterstützung in allen Fragen der Arbeitssicherheit
Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
Beratung bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Begehungen von Arbeitsstätten
Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Unfalluntersuchungen
Aufbau und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen